Verwendung von PV-Strom im Mietshaus
Mieterstrom bezeichnet Strom, der direkt vor Ort – meist durch eine Photovoltaikanlage (PV) auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses – erzeugt und ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Mieter geliefert wird. Der Strom kann aber auch aus Blockheizkraftwerken (BHKW) oder anderen erneuerbaren Energiequellen stammen.
VORTEIL
Aufwertung Ihrer Immobilie
Die Aufwertung der Immobilie durch Mieterstrom erhöht die Wertsteigerung erheblich.
VORTEIL
Kostengünstige Energielösung
Nachhaltige, kostengünstige Energielösung für Mieter – attraktive Alternative zum Netzbezug.
VORTEIL
Nicht einkommenssteuerpflichtig
Mieterstrom bis 30 kWp ist nicht einkommensteuerpflichtig und fördert Einsparungen.
Vorteile des Mieterstroms
Das Mieterstrommodell bietet verschiedene Vorteile für alle, die daran beteiligt sind. Hier, die Vorteile des Mieterstrommodells für Vermieter, Mieter und Wohnungsbaugesellschaften.
Vorteile des Mieterstroms als Vermieter
Die Integration von Mieterstrom erhöht die Attraktivität von Immobilien erheblich. Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen, was die Nachfrage steigert und die Vermietungsquote verbessert. Dies führt zu zusätzlichen Einnahmen für Eigentümer und trägt zur Wertsteigerung der Immobilie bei. Investitionen in Mieterstrom-Projekte sind somit nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft, da sie langfristig die Rentabilität und den Marktwert erhöhen.
Vorteile des Mieterstroms als Mieter
Mieterstrom bietet einen günstigeren Strompreis und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Durch die Nutzung von Solarenergie direkt im Gebäude profitieren Mieter von reduzierten Energiekosten, während gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert wird. Diese nachhaltige Energiequelle fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern ermöglicht es den Mietern, aktiv an der Transformation des Energiesystems teilzunehmen. So wird Mieterstrom zu einer attraktiven Lösung für umweltbewusste Mieter und Eigentümer.
Vorteile des Mieterstroms als Gewerbe und Wohnungsbaugesellschaften
Skalierbare Mieterstrommodelle bieten flexible Lösungen für größere Anlagen und ermöglichen eine effiziente Nutzung von Solarenergie. Diese Modelle passen sich den individuellen Bedürfnissen von Immobilienbesitzern und Mietern an und fördern die wirtschaftliche Rentabilität. Durch die Implementierung solcher Systeme können Eigentümer von höheren Einnahmen profitieren, während Mieter Zugang zu günstigeren Strompreisen erhalten. Skalierbare Mieterstrommodelle sind somit eine attraktive Option, um nachhaltige Energieversorgung in größeren Wohnanlagen zu realisieren und die Energiewende voranzutreiben.
Wie setzt sich der Preis für Mieterstrom zusammen?
Anders als beim Strombezug aus dem Netz können für den vor Ort erzeugten Mieterstrom einige Kostenbestandteile entfallen. Dazu gehören u.a.
- Netzentgelt
- Netzseitige Umlagen (z.B. KWKG-Umlage, §19 Strom NEV Umlage)
- Stromsteuer
- Konzessionsabgabe
Kostenbestandteile des Mieterstroms sind insbesondere:
- Beschaffungs-/Gestehungskosten
- Messstellenbetrieb (die Abrechnung dieser Position hängt davon ab, wer Ihr Messstellenbetreiber ist)
- Mehrwertsteuer
Preisobergrenze:
Der zu zahlende Strompreis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug darf 90% des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten. Gesetzliche Grundlage: § 42a Abs. 4 S. 1 EnWG
Welche Mieterstrommodelle sind gängig?
Es gibt unterschiedliche Mieterstrommodelle. Hier stellen wir Ihnen zwei vor:
Contracting Model
Beim Contracting übernimmt ein externer Anbieter alle Aufgaben rund um Ihre Energieanlage – von der Planung und Finanzierung über die Installation bis hin zum Betrieb und der Stromversorgung der Mieter. Für Immobilienbesitzer bedeutet das ein bequemes Rundum-sorglos-Paket ohne großen Aufwand und mit minimalem finanziellen Risiko
Was ist Contracting und welche Arten gibt es?
Contracting ist im Grunde ein Überbegriff für verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung.
- Energieliefer-Contracting
- Betriebsführungs-Contracting
- Energiespar-Contracting
- Finanzierungs-Contracting
Enabling Model
Beim Enabling-Modell betreiben Eigentümer ihre Solaranlage selbst und verkaufen den erzeugten Strom direkt an ihre Mieter. Sie übernehmen dabei auch die Abrechnung und treten wie ein Energieversorger auf. Das kann eine höhere Rendite bringen als die reine Einspeisung ins öffentliche Netz. Dieses Modell eignet sich zum Beispiel für gemeinschaftliche Lösungen im Gebäude oder im Quartier und erfordert einige organisatorische Schritte wie Anmeldung, Installation und Vertragsabschluss mit den Nutzern.
Grober Ablauf
- Gewerbe anmelden & Finanzamt informieren
- PV-Anlage & Messkonzept aufbauen
- Bundesnetzagentur & Netzbetreiber informieren
- Zähler installieren & Abrechnungssystem aufsetzen & Verträge mit Nutzern abschließen
Welche Mess- und Abrechnungskonzepte gibt es für Mieterstrom?
Es gibt unterschiedliche Mess- und Abrechnungskonzepte für Mieterstrom-Modelle:
Typische Messkonzepte für Mieterstrom:
- Erzeugungsmessung: Zähler für die PV-Anlage oder das BHKW.
- Verbrauchszählung: Jeder Mieterstromkunde erhält einen separaten Zähler.
- Überschusseinspeisung: Nicht genutzter Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
- Reststromversorgung: Falls der Mieterstrom nicht ausreicht, wird zusätzlicher Strom aus dem Netz bezogen.
- Verbrauchs- und Erzeugungsmessung bei größeren Leistungen erfolgt über halbindirekte Messung.
Typische Abrechnungsmöglichkeiten für Mieterstrom:
- Monatliche oder jährliche Abrechnung über den Mieterstromanbieter
- Separate Darstellung von Mieterstrom und Reststrom
- Berücksichtigung von Umlagen und Steuern (z. B. reduzierte EEG-Umlage)
Welche Gesetze sind relevant für Mieterstrom?
Es gibt diverse Gesetze, die für Mieterstrom-Modelle relevant sind:
Welche Gesetze gibt es?
Mieterstromgesetz (§ 21 EEG 2021) und EEG:
- Förderzuschlag für PV-Mieterstrom je nach Anlagengröße (1.000 kWp – 10 kWp; 1,62 ct/kWh – 2,59 ct/kWh)
- Voraussetzung: Direkte Belieferung ohne öffentliche Netznutzung
- Keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
- PV-Mieterstrom-Zuschlag nach EEG, Gestaffelt nach Leistung
Energie- und Stromsteuergesetz (Stromstg):
- Teilweise Befreiung von der Stromsteuer bei direkter Lieferung im Gebäude
- Seit 2024 eingebaute Heizungen zu 65% erneuerbare Energie
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG Novelle ab 03/2025):
- Umlage ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung erhebt
- Drei Hauptziele: die Reduzierung von PV-Überschüssen im Stromnetz, mehr Flexibilität für Betreiber von Solaranlagen und Anreize zur stärkeren Eigennutzung von PV-Strom.
Welche Förderungen gibt es für Mieterstrom?
Für Mieterstrom gibt es verschiedene Förderungen, darunter z.B. den Mieterstromzuschlag, die KWK-Förderung und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. In den meisten Bundesländern, oder Städten und Komunen, gibt es dann noch weitere Möglichkeiten, wie z.B. Zuschüsse für Photovoltaikanlagen. Für Wohnungsunternehmen gibt es teilweise steuerliche Erleichterungen, welche regional erfragt werden sollten.
Hier einige Beispiele:
Mieterstromgesetz (§ 21 EEG 2021) (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021)
- Förderzuschlag für PV-Mieterstrom
- Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistung der Photovoltaik-Anlage.
- Förderung für PV-Anlagen, Speicher und energieeffiziente Quartierskonzepte
Durch die “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” profitieren Investoren und Bauträger von niedrigen Zinsen und hohen Tilgungszuschüssen, während Mieter reduzierte Energiekosten für Strom und Wärme genießen
Weiterhin sind Erleichterungen und Förderungen im Solarpaket I und II enthalten. Hier gibt es je nach Anlagengröße und Örtlichkeit verschiedene Programme.